
Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ – löste 1969 das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1927 ab und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförder...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsförderungsgesetz

Arbeitsförderungsgesetz, 1969 in Kraft getretenes Gesetz über die Leistungen und Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (seit 2004 Bundesagentur für Arbeit), das zur Erreichung eines hohen Beschäftigungsstandes und zur Verbesserung der Beschäftigungsstruktur in Deutschland dient. Seit 1998 ist es als Sozialgesetzbuch III (SGB III) Teil des S.....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

<i>(AFG)</i> 1997 als 3. Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Daher findet man das AFG jetzt unter SGB III.
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https://www.lexexakt.de/glossar/afg.php

Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) galt vom 1. Juli 1969 bis zum 1. Januar 1998. Ziel des Gesetzes war es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und aufrecht zu erhalten. Es war die Grundlage für die Bundesanstalt für Arbeit (jetzt Bundesagentur für Arbeit) übertragenen Aufgaben der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/arbeitsf%C3%B6rderungsgesetz/arbei
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