
Alle Einnahmen, die ein Versicherter durch sein Arbeitseinkommen bezieht, sind mit Ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Miet- und Zinseinkünfte bleiben bei der Beitragsbemessung (derzeit noch) außen vor. Damit gilt die Faustregel: Alles was lohnsteuerpfli...
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