Arbeitsdirektor/Arbeitsdirektorin Bedeutung

Suchen

Arbeitsdirektor/Arbeitsdirektorin

Arbeitsdirektor/Arbeitsdirektorin Logo #40035A. ist das für die Personal- und Sozialpolitik zuständige Vorstandsmitglied in Unternehmen, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt. Der A. darf nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des Unternehmens gewählt oder abberufen werden.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.