
Arbeitnehmerkammern, Pflichtzusammenschlüsse der Arbeitnehmer zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (in Deutschland in Bremen und im Saarland gebildet). - In Österreich wurden durch Gesetz vom Februar 19...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.