
siehe Sparzulage
Gefunden auf
https://www.alusig.de/

Arbeitnehmer-Sparzulage, zusätzliche Leistungen des Staates an diejenigen Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anlegt. Das Ziel des Staates ist, die Vermögensbildung bei Arbeitnehmern mit geringen Einkommen zu fördern. Das Vermögensbildungsgesetz, auch 936-DM-Gesetz genannt, wurde ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

In Deutschland wird die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Sie ist eine staatliche Subvention für Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt (vermögenswirksame Leistung). English: Employee savings allowance
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Die vermögenwirksamen Leistungen des Arbeitgebers können auch für einen Bausparvertrag genutzt werden. Dann zahlt der Staat ab 2004 9 Prozent (bisher: 10 Prozent) von höchstens 470 Euro (bis Ende 2003 galten 480 Euro) Arbeitgeberleistung zur Bausparsumme dazu. Das heißt, maximal wird eine Arbeitnehm...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber und Staat nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Arbeitnehmer erhalten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (17 900 bzw. 35 800 Euro bei Zusammenveranlagung) eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbe...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (vermögenswirksame Leistungen, auch VL genannt). Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeit...
Gefunden auf
https://www.fit4fonds.de/Arbeitnehmer-Sparzulage/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.