
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind Erwerbstätige, die aufgrund bestimmter Bedingungen rentenversicherungspflichtig sind. Sie werden nach den Bestimmungen der Scheinselbstständigkeit nicht als Arbeitnehmer eingestuft, wenn folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Sie besch...
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Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass es sich bei dem Auftragnehmer aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht um einen Selbstständigen handelt, muss der Auftraggeber keine Sozialabgaben für ihn entrichten. Der Auftragnehmer kann aber dennoch zur Kasse gebeten werden †“ als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger. Wenn Ihr Auftr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Siehe: Selbstständig Tätige. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Selbstständig Tätige(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Selbststaendig-Taetige.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Arbeitnehmeraehnliche-Selbststaendige.
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