employer's shareRegelfall: Versicherungspflichtige Beschäftigte und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je zur Hälfte. Den seit dem 1. Juli 2005 aufgrund des zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 Prozent zu entrichtenden Beitrag trägt a...
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In der Gesundheitswirtschaft : employer's share Regelfall: Versicherungspflichtige Beschäftigte und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je zur Hälfte. Den seit dem 1. Juli 2005 aufgrund des zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 Prozent zu entrichtenden Beitrag trägt allein das Mitglied. Ausnah...
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