Apothekerassistent Bedeutung

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Apothekerassistent

Apothekerassistent Logo #42000 Ein Apothekerassistent, umgangssprachlich auch Vorexaminierter, gehört zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke. Die Rechtsstellung regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter“ vom 4. Dezember 1973 . Danach dürfen Personen, die die pharmazeutische Vorprüfung nach der „Prüfungsordnung für Apotheker
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