[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. an einem zupfen, d. i. einen an den Kleidern zupfen, ein Verbum, welches in Oberdeutschland am häufigsten ist, und zwar nicht nur in der eigentlichen Bedeutung, sondern auch in der figürlichen, für anzapfen, welches siehe.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2834
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