Anwartschaftsgebühren Bedeutung

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Anwartschaftsgebühren

Anwartschaftsgebühren Logo #40087Anstelle freiwilliger Beiträge konnten in der ehemaligen DDR bis zum 30.06.68 zur Erhaltung der Anwartschaft auf Rente Anwartschaftsgebühren von 1,00 M monatlich gezahlt werden. Zeiten der Zahlung solcher Anwartschaftsgebühren sind keine Beitragszeiten!
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