
Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, hat ein starkes, u.U. sogar existentielles Interesse daran, daß dieser sich intensiv und sorgfältig mit der in Frage stehenden Rechtsangelegenheit befasst, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Interessen seines Mandanten zu wahren und für ein angemesse...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Anwaltsvertrag.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.