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Antragsrecht der Aktionäre Bedeutung
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Antragsrecht der Aktionäre
Aktionäre haben das Recht in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen. Dieses recht nennt man Antragsrecht.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/antragsrecht-der-aktionaere.php
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