
Der Anschlussnutzungsvertrag ist in der deutschen Elektrizitätswirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber. Anschlussnutzer ist nach der Begriffsbestimmung (§1 Abs. 3 NAV) jeder Letztverbraucher der im Rahmen des Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizitä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlussnutzungsvertrag
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