
Anschlusskonkurs, Konkurs, der nach früherem Recht im Anschluss an ein gescheitertes Vergleichsverfahren eröffnet wurde (§§ 102† †™107 Vergleichsordnung). Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994 ist für Insolvenzverfahren, die seit 1. 1. 1999 beantragt worden sind, der Anschlussko...
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Konkurs nach Scheitern eines versuchten gerichtlichen Ausgleichs.
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