
Der Anschaffungspreis ist ein Teil der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes. Er entspricht i.d.R. dem brutto Rechnungsbetrag, also dem Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer. Der netto Rechnungsbetrag ist lediglich im Falle der Vorsteuerabzugsfähigkeit anzusetzen.
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