
In den überwiegenden Leasing-Verträgen sind die Leasing-Raten ab Übernahme der Objekte durch den Leasing-Nehmer bzw. Bezahlung der Objekte durch den Leasing-Geber für die gesamte Laufzeit fest. Kommt es jedoch während der Lieferzeit, also zwischen Annahme des Leasing-Antrage...
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Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks (10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde eine LV nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung - die Anpassungs...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Die Anpassungsklausel tritt bei Marktveränderungen auf dem Kapitalmarkt in Kraft. Dabei kann die Leasingrate in der Zeit zwischen Bestellung und der Übernahme durch den Leasingnehmer noch angepasst werden. Die Anpassung erfolgt dabei aber nur mit Abstimmung des Leasingnehmers und benötigt hierfür auch eine Willenserklärung des Leasingnehmers. ...
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