
Nach der Abschaffung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz hat diese Fallgruppe des unlauteren und sittenwidrigen Wettbewerbs eine neue, überragende Bedeutung erlangt. Grundsätzlich ist jeder Werbung ein Anlocken immanent. Übertriebenes Anlocken liegt demgegenüber vor, wenn dem Kunden eine unentgeltliche Zuwendung gewährt oder in Aussicht gest...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Nach der Abschaffung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz hat diese Fallgruppe des unlauteren und sittenwidrigen Wettbewerbs eine neue, überragende Bedeutung erlangt. Grundsätzlich ist jeder Werbung ein Anlocken immanent. Übertriebenes Anlocken liegt demgegenüber vor, wenn dem Kunden eine unentgeltliche Zuwendung gewährt oder in Aussicht gest...
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