
==Meldungen und Hörbereitschaft== Schiffe, die gefährliche Güter in verpackter Form oder als Massengut transportieren, haben ihre Reise (einschließlich der Details zu den gefährlichen Gütern) bei der Zentralen Meldestelle des Havariekommandos anzumelden. Die Meldung erfolgt auf elektronischem Wege (z.B. über das System ZMGS) und gilt als er...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlaufbedingungsverordnung
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