
. Nach der Strafprozeßordnung ist die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung durch die Erhebung einer Klage bedingt, wozu die Staatsanwaltschaft berufen ist (§§ 151, 152). Diese erhebt die öffentliche Klage entweder durch einen Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung oder durch Einreichung einer...
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