
Mit Anhörungsausschuss wird in Hessen ein Gremium bezeichnet, das gemäß § 7 HessAGVwGO vor Entscheidung über einen Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Kreisausschüsse, Gemeindevorstände, Bürgermeister und Landräte den Widerspruchsführer mündlich anhört. Der Vorsitz im Ausschuss wird vom Landrat oder Bürgermeister geführt, die sich a...
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