
Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist ({§|157|stpo|juris} StPO). Der Beschuldigte wird im Zwischenverfahren als Angeschuldigter bezeichnet. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen für Anklage ausreichenden Ver...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Angeschuldigter

Bezeichnung für den einer Straftat Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Angeschuldigter ist der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses, also: nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens (Haupthandlung) Ist die ...
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Angeschuldigter, Beschuldigter, gegen den die öffentliche Klage erhoben, jedoch noch nicht das Hauptverfahren beschlossen worden ist (§ 157 StPO).
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im Strafprozess der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist (§ 157 StPO) .
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