Anfallsgeld Bedeutung

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Anfallsgeld

Anfallsgeld Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Anfallsgeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in den Lehnrechten, eine Art von Laudemien-Geldern, welche dem Lehnherren von den Lehngütern, wenn sie einem Verwandten anfallen, entrichtet werden.
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