
1. Bei der Auslegung von schriftlichen Willenserklärungen bezeichnet man mit Andeutungstheorie die herrschende Theorie, die davon ausgeht, dass ein bestimmter, durch Heranziehung außerhalb der Urkunde liegender Umstände ermittelter Wille, nur dann formgerecht erklärt ist, wenn er in der erforderlichen Urkunde (z.B. Testament oder...
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