
In der Kreditversicherung besteht beim Abschluß von Mantelverträgen (im Gegensatz zur Einzelforderungsabsicherung und Einzeldebitorenabsicherung) der Grundsatz, dass der Versicherungsnehmer alle seine Forderungen gegen alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Abnehmer dem Kreditversicherer anzubieten hat. Einschränkungen der Anbietungspflicht ...
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Mit dem Versicherungsvertrag hat sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Ihre Forderungen an alle seine Kunden (ab einer festgelegten Forderungsgröße) in die Versicherung einzubeziehen. Ausgenommen hiervon können vertraglich definierte "Herausnahmen" sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42416

Gesetzlich festgelegte Pflicht von Behörden, ihre Unterlagen, die nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt werden, dem zuständigen Archiv zur Bewertung und Ê“bernahme anzubieten.
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.