
Als Anbahnungskosten bezeichnet man die Tranksaktionskosten, die vor dem Abschluss eines Vertrages entstehen, zum Beispiel aufgrund notwendiger Informationsbeschaffung über den Vertragspartner etc.
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(Management) Anbahnungskosten sind Transaktionskosten, die für die Herbeiführung eines Geschäftes anfallen. So sind zum Beispiel die Rechtskosten, die für die Vertragsgestaltung einer Kooperation erforderlich sind, als Anbahnungskosten zu bezeichnen. © Onpulson.de
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