[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtsschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. der Gerichtsschreiber eines Amtes An andern Orten, z. B. im Braunschweigischen, ist der Amtsschreiber nicht ein bloßer Schreiber, sondern ein College des Amtmannes, daher er sich im Französischen auch Second Bailli nennet. An noch andern Orten ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1904