[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtsschaffner, (nicht gebräuchlich) des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden am Rheinstrome, ein Beamter, der wohl so viel ist, als im Mainzischen ein Amtskeller, oder an andern Orten ein Amtsschösser. Daher die Amtsschaffnerey, so wohl die Würde eines Amtsschaffners, als... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1901