[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtsrath, des -es, plur. die -räthe, an einigen Orten, ein Beamter, der die Angelegenheiten der landesfürstlichen Ämter zu besorgen hat Zuweilen ist es auch nur ein bloßer Titel, der einem Amtmanne gegeben wird. In der Grafschaft Ravensberg gibt es Amtsräthe, die in bürgerlichen und...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1893
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