Amtsherrschaft Bedeutung

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Amtsherrschaft

Amtsherrschaft Logo #42003I. im Besitz eines reichsstädtischen Amtes stehende Grundherrschaft II. Inbegriff der Rechte eines Amtsherren, übertragen: dieser selbst
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
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