Eine Amtshandlung ist jede Handlung, die ein Amtsträger bei öffentlich-rechtlicher Amtsausübung vornimmt. Dies kann ein – Außenwirkung entfaltender – Hoheitsakt sein, jedoch stellen auch eine bloße interne Anweisung oder ein reiner Realakt wie beispielsweise eine Dienstfahrt Amtshandlungen dar. Relevant ist der Begriff etwa im Staatshaftu... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtshandlung
Amts¦hand¦lung [f. 10 ] Handlung bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes (z. B. des Standesbeamten bei der Trauung) Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303