Amtsermittlungsgrundsatz, VwGO Bedeutung

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Amtsermittlungsgrundsatz, VwGO

Amtsermittlungsgrundsatz, VwGO Logo #42834In der VwGO gilt gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 der Amtsermittlungsgrundsatz. D.h. das Gericht muss, wenn die Parteien gewisse Umstände nicht vortragen, es aber dafür Anhaltspunkte gibt entsprechend ermitteln und das Ermittelt in seiner Entscheidung berücksichtigen. Beispiel: B ist Schausteller und betreibt ein Kinderkarussel. Seine Bewerbung für ei...
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