[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtsbruder, des -s, plur. die -brüder, derjenige, welcher mit einem andern in einerley Amte lebt; der College, Amtsgenoß. So pflegen sich die evangelischen Geistlichen, und in Niedersachsen die Meister eines und eben desselben Handwerkes, Amtsbrüder zu nennen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1856