
Amtsanmaßung bezeichnet das unrechtmäßige Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf. == Tatbestand == Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in {§|132|stgb|juris} StGB geregelt. Der Wortlaut ist: Der Tatbestand besteht zwar aus zwei Tatbestandsalternativen, wobei die erste Alternative einen Unterfall der zwei...
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Amtsanmaßung, 'amtliches' Handeln von Unbefugten. Nach § 132 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. So ist es beispielsweise eine Amtsanmaßung, wenn jemand sich als Poli...
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Amtsanmaßung, unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amts, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 132 StGB); ähnlich in Österreich (§ 314 StGB) und der Schweiz (Artikel 287 StGB).
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- Amts¦an¦ma¦ßung [f. 10 ] unbefugte, strafbare Ausübung eines öffentlichen Amtes
- unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amts oder die Vornahme einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amts vorgenommen werden kann.Externe LinksParagraph 132 StGB: Amtsanmaßung http://lawww.de/Library/stgb/132.htm Vollständiger Gesetzestext...
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Von Amtsanmaßung spricht man, wenn jemand unbefugt ein öffentliches Amt ausübt. Amtsanmaßung ist gemäß § 132 StGB ein Vergehen, das maximal mit zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einer Amtsanmaßung ist auch immer an unbefugtes Tragen einer Uniform, Betrug, Erpressung oder Diebstahl zu denken. Beispiel: B besorgt ...
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unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amts oder die Vornahme einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amts vorgenommen werden kann.
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