
Ein Ambachtsherr war in den Niederlande ein Adliger, welcher über eine mit Ambachtsherrlichkeit titulierte Grundherrschaft mit voller Machtbefugnis und mit einer eigenen Gerichtsbarkeit herrschte. Der Unterschied zu einer freien oder hohen Herrschaft bestand darin, dass der Herr keine Hohe Gerichtsbarkeit über das Gebiet ausüben konnte. Ambacht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ambachtsherr
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