Für Personen, die am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt sind und bereits Versicherungszeiten, in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben, werden zwei Pensionen berechnet. Dabei werden zwei fiktive Pensionsleistungen einander gegenübergestellt: Alt-Pension Pension nach Altrecht (Rechtslage vor dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Er... Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A