Die Altersrente für Frauen wird als eigenständige Rentenart für die Geburtsjahrgänge ab 1952 gestrichen. Jüngere Frauen bekommen ihre Rente nur noch zu den gleichen Voraussetzungen wie gleichaltrige Männer. Versicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente, wenn sie mindestens das 60. Le... Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Altersrente-fuer-Frauen.html