
Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten. == Altersgrenzen im deutschen Beamtenrecht == Im deutschen Beamtenrecht gibt es beispielsweise folgende Altersgrenzen: == Literatur == == Siehe auch == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Altersgrenze

Bezüglich von Ausbau, Entwicklung, Reifung und Höhepunkt eines Weines siehe unter Alterung, Fassausbau, Flaschenreifung, Haltbarkeit, Hefesatzlagerung, Jahrgang, Jahrhundertwein und reif, bzw. den dort weiterführenden Stichwörtern.
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https://glossar.wein.plus/altersgrenze

Altersgrenze, Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit, die für Beamte gesetzlich geregelt ist. Beamte erreichen die Altersgrenze, nach der für sie der Ruhestand beginnt, in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Arbeiter und Angestellte bietet die Sozialversicherung die Möglichkeit einer flexiblen Altersgrenze, die in der Regel zwi....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss - neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein. Die Altersgrenzen betragen: * 65 Jahre für die Regel...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Altersgrenze gesetzliche Rentenversicherung: das Erreichen eines bestimmten Alters (das vollendete 65. Lebensjahr mit Ausnahmen) als Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Altersrente; wird von 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben (Rentenversicherung).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Altersgrenze öffentlicher Dienst: das Lebensalter, mit dessen Erreichen öffentlich Bedienstete ihre Berufstätigkeit beenden und, besonders Beamte auf Lebenszeit, in den Ruhestand treten; in Deutschland in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres (abweichende Regelungen für Berufssoldaten, Poliz...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Al¦ters¦gren¦ze [f. 11 ] Alter, von dem ab oder bis zu dem etwas gestattet wird oder eine bestimmte Wirkung eintritt
- gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem `Erreichen der Altersgrenze` in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts ...
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Kinder sind nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei in der Familienversicherung versichert (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Die Grenze verlängert sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn die Kinder nicht erwerbstätig sind. Sie verlängert sich weiter bis zum vollendeten 25. Leben...
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Altersrenten können erst ab einem bestimmten Lebensalter in Anspruch genommen werden. Neben der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) wird bei Altersrenten vorausgesetzt, dass der Versicherte ein bestimmtes Lebensjahr vollendet hat. Die Grenzen betragen: 65 Jahre für die Regelaltersrente, 65...
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Als Altersgrenze bezeichnet man in der Regel das Alter, welches man nicht überschreiten darf, wenn es darum geht, eine Finanzdienstleistung, wie einen Kredit in Anspruch nehmen zu können. Die meisten Finanzdienstleister haben für eine Kreditvergabe eine Altersgrenze von 65 Jahren fest...
Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/a/altersgrenze/
Höchstalter
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gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem „Erreichen der Altersgrenze“ in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten am Ende des 60. Lebensjahrs. Bei Hochschullehrern an Universitäten gilt als auslaufende Regelung j...
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