[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Altarlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in der Römischen Kirche, besonders der mittlern Zeiten. 1) Das Recht, den zu einem gewissen Altare gehörigen Geistlichen zu bestellen, oder ihn mit dem Altare zu belehnen, welches denn in Ansehung des Priesters ein Altarlehen, in Ansehung des Lehn... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1708