
Die Allbeteiligungsklausel (clausula si omnes) ist eine in Artikel 24 der Genfer Konvention von 1906 sowie Artikel 2 der Konvention zur Haager Landkriegsordnung und den meisten anderen Haager Abkommen von 1899 und 1907 enthaltene Regel. Sie besagt, dass diese Konventionen im Fall eines Krieges beziehungsweise bewaffneten Konflikts nur gelten solle...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Allbeteiligungsklausel
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