Die Aktivlegitimation (auch Sachbefugnis) bezeichnet die Befugnis des Klägers, den eingeklagten Anspruch geltend zu machen. Die Aktivlegitimation trifft keine Aussage über die Prozessführungsbefugnis oder die Parteifähigkeit; letztere sind im Gegensatz zur Aktivlegitimation prozessuale Rechtsinstitute. Aktivlegitimiert ist derjenige, der Inhab... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation
Mit Aktivlegitimation bezeichnet man die Sachlegitimation des Klägers, die ihm zusteht, wenn er materiellrechtlich Inhaber des von ihm geltend gemachten subjektiven Rechts ist. Mit Passivlegitimation bezeichnet man die Sachlegitimation des Beklagten, die gegeben ist, wenn der Beklagte materiellrechtlich der richtige Adressat für die Klage ist. Be... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aktivlegitimation.php