
Aktienbuch (Bezeichnung bis 2001) oder Aktienregister (heutige Bezeichnung) ist ein Register, das von Aktiengesellschaften geführt wird, die Namensaktien oder Zwischenscheine emittieren. == Allgemeines == Während Inhaberaktien formlos durch bloße Einigung und Übergabe übertragen werden können (§{§|929|bgb|juris} ff. BGB), gehören Namensak...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aktienbuch

Bei den Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Aktienbuch.htm

Gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis der Eigentümer von Namensaktien einer Gesellschaft. Das Aktienbuch dient aus rechtlicher Perspektive der Möglichkeit, die Struktur der Anteilseigner insbesondere im Hinblick auf ihren Sitz kontrollieren zu können. Da das Aktienbuch auch als elektronisches Register geführt werden darf, kann es von der zur ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Bei den > Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
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Bei den Namensaktien gilt derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

['aktsiən-] ein gemäß §§ 67 f. Aktiengesetz von einer AG zu führendes Buch, in das die auf Namen lautenden Aktien (Namensaktien) mit Angabe des Inhabers einzutragen sind. Die Übertragung von Namensaktien ist im Aktienbuch anzugeben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Verzeichnis der Eigentümer von Namenaktien (Aktienregister).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Von einer Aktiengesellschaft muss das Aktienbuch, in das ausgegebene Namensaktien oder Zwischenscheine unter Bezeichnung des Inhabers nach Namen, Wohnort und Beruf einzutragen sind, geführt werden. Das Aktienbuch hat die Aufgabe, der Aktiengesellschaft und den Mitaktionären eine Informationsmöglichkeit darüber zu geben, wer gege...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/aktienbuch.php

Auch: Aktienregister . Namensaktien sind unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft (AG) einzutragen. Im Verhältnis zur AG gilt als Aktionär nur, wer als solcher eingetragen ist. Ist jemand nach Ansicht der AG zu Unrecht als Aktionär eingetragen, kann sie die Eintragung nur löschen, wenn...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aktienbuch/aktienbuch.htm

ein gemäß §§ 67 f. Aktiengesetz von einer AG zu führendes Buch, in das die auf Namen lautenden Aktien (Namensaktien) mit Angabe des Inhabers einzutragen sind. Die Übertragung von Namensaktien ist im Aktienbuch anzugeben.
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