
Agnition die, Recht: die Anerkennung von Rechtsverhältnissen oder Tatsachen.
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Agnition (lat.), in der Rechtssprache s. v. w. Anerkennung, Anerkenntnis, insbesondere einer Behauptung des Prozeßgegners, eines Anspruchs, einer Urkunde als das, wofür sie ausgegeben wird. Doch ist für die gerichtliche Anerkennung der Ausdruck "Rekognition" der üblichere (vgl. Anerkennung). Im Erbrecht versteht man unter A. die Annah...
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