
Die Adressatentheorie ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO bedarf ihrzufolge keiner näheren Begründung mehr, wenn sich der Kläger gegen eine an ihn gerichtete belastendende Maßnahme der Verwaltung wendet. == Begründung == Insb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Adressatentheorie

Mit Adressatentheorie wird die Theorie bezeichnet, die davon ausgeht, dass der Adressat eines Verwaltungsaktes auch klagebefugt ist.
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