
Die Klage auf Herausgabe der Mitgift (lat. actio rei uxoriae) im römischen Recht hatte drei Voraussetzungen: Eine gültig geschlossene Ehe, eine tatsächlich gegebene Mitgift und eine tatsächliche Beendigung der Ehe. Bei der Verurteilung hatte der jeweilige Richter aber stets die aequius melius zu beachten, also die Billigkeit, die ihn dazu vera...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_rei_uxoriae
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