[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ackergericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches über die Feld- und Flurstreitigkeiten zu erkennen hat, dergleichen z. B. zu Frankfurt am Main ist; das Feldgericht, Flurgericht. An andern Orten führen dergleichen Gerichte andere Nahmen S. Feldgericht. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1157