[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Achtschatz, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. car. bedeutet nur noch an dem kaiserlichen Gerichte zu Rothweil, das Geld, womit sich ein Geächteter von der Acht los kaufet, der Achtschilling S. Haltaus v. Achtschatz. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1123