
Mitglied des Achter-Ausschusses I. Zunftvorstand II. Bürgerausschuß III. Regentschaftsausschuß
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I. Abschätzer, Feldgeschworene, Beschauer II. Schöffe, Urteilfinder, Berater, Ratsmitglied III. Gevollmächtigter, Rüger IV. Gildenbeisitzer; berührt sich mit
1Achtmann (II); ist zu trennen vom friesischen athaman (Eidmann)
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Achtmann, des -es, plur. die -männer, und wenn es niedrige Personen sind, im Plural auch wohl Achtleute, einer aus einem Collegio von acht Personen. So heißen z. B. zu Halle in Sachsen diejenigen acht Personen an einer Kirche, welche die Kirche verstellen, und an andern Orten Vorsteher,...
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Achtmann, Achtsmann Berufsbezeichnung Bedeutung: gerichtlicher Taxator, Wahlherr einer der acht Kirchenvorsteher Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005.
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