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Abwehrvergleich

Abwehrvergleich Logo #40044Ein Sonder- und Ausnahmefall der vergleichenden Werbung, der als 'Unterfall der Notwehr' (Dietrich C. Ohlgart) für denjenigen zulässig ist, der rechtswidrig angegriffen worden ist, wenn dadurch drohender oder tatsächlicher Schaden abgewehrt oder gemindert werden kann. Grundlage für die Beurteilung vergleichender Werbung bilden die §§ 1 un...
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