
Abwasserbeseitigungspläne (§ 18a Abs. 3 WHG) gehören zu den Planungsinstrumenten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Abwasserbeseitigungspläne werden von den Ländern nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt (§ 18a Abs. 3 Satz 1 WHG) und sollen im Interesse des Gew&....
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A. werden nach überörtlichen Gesichtspunkten von den Ländern aufgestellt (vgl. Abfallbeseitigungsplan).
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