[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit dem gehörigen Gewürze versehen Eine Speise abwürzen. Die Speisen wohl abwürzen. Und im niedrigen Scherze, einen abwürzen, mit einer bittern Antwort, einem derben Verweise abfertigen. So auch die Abwürzung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1029
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